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21.12.2009, 10:43 Uhr | Übersicht | Drucken
Neuregelung der Jahreswagenbesteuerung
Erfolg für Clemens Binninger MdB und Thomas Strobl MdB

Das Bundesfinanzministerium reformiert die Jahreswagenbesteuerung. Durch diese zielgerichtete Maßnahme sinkt die steuerliche Belastung der Mitarbeiter von Automobilherstellern und -händlern, die ein Fahrzeug ihres Arbeitgebers erwerben. Zukünftig werden die Finanzbehörden den geldwerten Vorteil von Jahreswagenkäufern nicht mehr anhand fiktiver Verrechnungspreise vornehmen. Stattdessen soll der Marktpreis als Berechnungsgrundlage dienen. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen hervor, das den baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger und Thomas Strobl vorliegt. Die Neuregelung ist von den Finanzbehörden rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 anzuwenden.


„Anders als die Abwrackprämie ist die marktgerechte Besteuerung von Jahreswagen ordnungspolitisch ein sauberes Instrument“, so Binninger und Strobl. Die marktgerechte Besteuerung des Jahreswagenverkaufs werde den Markt für Modelle deutscher Hersteller nachhaltig und langfristig beleben. Auch aufgrund der bisher gültigen steuerlichen Vorschriften sei der Verkauf von Jahreswagen an Betriebsangehörige seit 2002 stark eingebrochen. Während beispielsweise Daimler damals noch über 40.000 Fahrzeuge an Mitarbeiter verkauft habe, seien es 2008 nur noch rund 7.000 Fahrzeuge gewesen.
 
„Unser beharrlicher Einsatz für eine Reform der Jahreswagenbesteuerung hat sich gelohnt“, sagten Binninger und Strobl. Binninger hatte sich gemeinsam mit CDU-Generalsekretär Thomas Strobl bereits im April für Änderungen eingesetzt. Beim damaligen Finanzminister Steinbrück (SPD), der eine Reform ablehnte, stießen die beiden CDU-Parlamentarier aber auf taube Ohren. Nachdruck erhielt die Forderung im August durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs, der die bisherige Besteuerungspraxis in Teilen für nichtig erklärte.
 
Nach der Bundestagswahl einigten sich Union und FDP in den Koalitionsverhandlungen schnell darauf, die Jahreswagenbesteuerung zu reformieren. Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, man wolle „die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbeiter zügig auf ein realitätsgerechtes Maß bringen“. Dieses Versprechen wird jetzt eingelöst.


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