Thomas Strobl MdB begrüßt Karlsruher Urteil zum Berliner Ladenöffnungsgesetz
„Dieses Urteil bestätigt klar und deutlich unsere Auffassung, dass der Sonn- und Feiertagsschutz ein hohes Gut ist, das der Staat auch von Verfassungs wegen zu schützen hat“, kommentiert der direkt gewählte Heilbronner Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungsgesetz.
Die Karlsruher Richter hatten darin die in diesem Gesetz formulierte Freigabe der vier Adventssonntage für die Ladenöffnung für verfassungswidrig erklärt.
„Ich bin sehr froh über diese höchstrichterliche Klarstellung und sehe unsere baden-württembergische Regelung deutlich bestätigt“, so Thomas Strobl.
Im Land dürfen Geschäfte nur an drei Sonn- und Feiertagen öffnen, wobei die Oster-, Pfingst- und Adventssonntage sowie die Feiertage im Dezember besonders geschützt sind. |