Termine
27.05.2013
Präsidium CDU Deutschlands
[mehr]


01.06.2013
Magie der Stimmen: Chorfest von Chorverband und Stadtinitiative Heilbronn
[mehr]


16:53 Uhr | 22.05.2013 StartseiteStartseiteKontaktKontaktImpressumImpressumSitemapInhaltsverzeichnis
 
CDU Landesverband
Baden Württemberg
Ticker der
CDU Deutschlands
Meldungen des Tages
CDU/CSU Fraktion
Pressemitteilungen
CDU/CSU Fraktion
Texte
CDU/CSU Fraktion
Funktionen und Aufgaben
Drucken

Neben meiner regulären Abgeordnetentätigkeit nehme ich in der laufenden 17. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag folgende Aufgaben wahr:
 

Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

(in der 16. Legislaturperiode seit November 2005, ebenso in der 17. Legislaturperiode)

 
  • Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - in der Sprache des Parlamentes auch „Erster Ausschuss“ genannt - beschäftigt sich mit allen Streitfragen, die im Zusammenhang mit der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages stehen.
  • Er überprüft weiterhin die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament, die jeder Bürger auf ihre Rechtmäßigkeit untersuchen lassen kann.
  • Der Ausschuss entscheidet darüber hinaus auch über die Aufhebung der Immunität der Bundestagsabgeordneten, wenn gegen ein Mitglied des Bundestages ein Strafverfahren durchgeführt wird.
  • Der Bundestag überprüft die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag (Artikel 41 des Grundgesetzes) und der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlamentes (§ 26 des Europawahlgesetzes); die Entscheidung des Parlamentes wird vom Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.
  • Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch gegen die Wahl einlegen und so die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie die Stimmenauszählung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
  • Gegen die Entscheidung des Parlamentes kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Dazu müssen allerdings mindestens einhundert Wahlberechtigte der Beschwerde beitreten.
  • Näheres zu der Arbeit dieses so genannten „Ersten Ausschusses“ finden Sie hier auf der Internetpräsenz des Deutschen Bundestages.

Vorsitzender des Vermittlungsausschusses

  • Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert.
  • Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind.
  • Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden.
  • Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen.
     
  • Informationen zu den Aufgaben und zur Arbeit finden Sie hier.

Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien
  • Der Bund übernimmt die Förderung der Kultur, wenn sie für das ganze Land von Bedeutung ist. Zudem ist die Bundesebene auf internationalem Parkett Hauptansprechpartner in kultur- und medienpolitischen Fragen.
  • Die vielfältigen Aufgaben werden in der Bundesregierung vom Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) wahrgenommen, im Deutschen Bundestag arbeitet korrespondierend dazu seit 1998 der Ausschuss für Kultur und Medien.
  • Im Vordergrund steht die Beratung von Gesetzentwürfen, Anträgen und Unterrichtungen, die der Deutsche Bundestag dem Ausschuss überweist.
  • Zu einem besonderen Arbeitsschwerpunkt hat sich für den Ausschuss die europäische Kultur- und Medienpolitik entwickelt. Verordnungen und Richtlinien aus Brüssel bestimmen die Handlungsspielräume für die nationale Politik zunehmend und oft maßgeblich mit. Die Beratungen von Plänen und Projekten der Europäischen Kommission, insbesondere zur Medienpolitik, nehmen daher in der Ausschussarbeit immer größeren Raum ein. 
     
  • Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen können Sie hier abrufen.

Mitglied des Ältestenrates des Deutschen Bundestages


  • Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertreterinnen und -vertretern sowie 23 weiteren Abgeordneten. Dabei handelt es sich nicht unbedingt um die ältesten Parlamentarier, wohl aber um sehr erfahrene.
  • Der Ältestenrat unterstützt den Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit und sorgt für einen koordinierten und möglichst reibungslosen Arbeitsablauf im Bundestag.
  • Er legt beispielsweise auf längere Sicht die Termine für die Sitzungswochen fest und einigt sich dann fortlaufend über die Tagesordnung. Außerdem ist der Ältestenrat der Ort, an dem aufgetretene Streitigkeiten besprochen und geschlichtet werden. Wegen der Aufgabenfülle setzt der Ältestenrat Kommissionen ein, die ihn fachlich unterstützen.
  • Informationen zu den Aufgaben und zur Arbeit finden Sie hier.
 
Ordentliches Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses von Bundestag und Bundesrat
  • Der Gemeinsame Ausschuss von Bundesrat und Bundestag hat 48 Mitglieder. Er besteht nach Artikel 53a des Grundgesetzes zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates.
  • Der Gemeinsame Ausschuss stellt das Notparlament im Verteidigungsfall dar, wenn dem rechtzeitigen Zusammentreten des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen. Die Bildung des Gemeinsamen Ausschusses und sein Verfahren werden durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Bundestag zu beschließen ist und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
  • Über die Arbeit dieses Ausschusses können Sie sich hier informieren.

Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag.

Mit 37 Abgeordneten ist die Landesgruppe Baden-Württemberg nach der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen die zweitstärkste CDU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag. Im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode ist sie um sechs Mitglieder angewachsen und nun deutlich stärker in der Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertreten.

Näheres über die Arbeit und die Mitglieder der Landesgruppe können Sie hier abrufen.


In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehöre ich dem Fraktionsvorstand an und bin Mitglied der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik und der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler. Über diese drei Gruppen können Sie sich auf der Internetpräsenz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion informieren:

 

Impressionen
Themen
Berlin Aktuell
Landesverband Baden Württemberg
 
   
0.43 sec.